Polizeiliches Führungszeugnis beantragen – für einige Arbeitgeber unabdingbar

18 Juni, 2013 keine Kommentare »
Polizeiliches Führungszeugnis beantragen – für einige Arbeitgeber unabdingbar

Wenn der neue Arbeitgeber vor der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder Sie diese in einer anderen Behörde vorlegen müssen, dann müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um dieses bei der Behörde beantragen zu können. Auf die einzelnen Schritte wollen wir im Folgenden nun eingehen.

polizeiliches Führungszeugnis beantragen – Voraussetzungen

Wenn Sie das polizeiliches Führungszeugnis beantragen wollen, dann müssen Sie in das, für Sie zuständige Bürgeramt gehen. Sie müssen dabei vorweisen können, dass sich Ihr Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde befindet, dass können Sie mit dem Ausweis oder dem Pass tun. Außerdem müssen Sie älter als 14 Jahre sein und persönlich auf dem Bürgeramt erscheinen. Für jüngere Bürger kann der Antrag von dem gesetzlichen Vormund gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrages kann unter Umständen einige Wochen dauern. Online kann dieses Zeugnis aufgrund der Gefahr von Datenmissbrauch nicht beantragt werden.

Brauchen Sie das polizeiliches Führungszeugnis, um im öffentlichen Dienst zu arbeiten, dann müssen zusätzlich die Anschrift der Behörde, der Vorgangszweck und eine eventuelle Vorgangsnummer angegeben werden. Brauchen Sie das Zeugnis, um in einem Ehrenamt oder bei dem Jugendamt zu arbeiten, dann ist auch eine schriftliche Anforderung des künftigen Arbeitgebers vorzulegen.

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde und das zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn das polizeiliche Führungszeugnis erstellt hat, wird Ihnen das private Führungszeugnis direkt an Ihre Meldeadresse gesendet und Sie können dieses an den neuen Arbeitgeber oder die Behörde weitergeben.

Bei einem polizeilichen Führungszeugnis, welches für einen Arbeitgeber im Bereich des öffentlichen Dienstes gedacht ist, wird dieses direkt an den zukünftigen Arbeitgeber, also die Behörde gesendet. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit, dass Zeugnis einzusehen. Hier gibt es aber die Möglichkeit, das polizeiliche Führungszeugnis an des Amtsgericht Ihrer Gemeinde senden zu lassen, dort Einblick zu erhalten und dann selbst entscheiden zu können, ob es an die Behörde, für die Sie zukünftig arbeiten wollen, weitergeleitet werden darf.

Das sogenannte erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gedacht, auch dieses wird direkt an die Behörde gesendet.

Gebühren für das polizeiliches Führungszeugnis

Für die Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses wird Deutschlandweit einheitlich eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben.

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