Kein Gesetz ist so umfangreich wie das deutsche Steuergesetz. Während Fachleute umfangreiche Literatur wälzen müssen, ist jeder Arbeitnehmer von Grund auf zufrieden, wenn er sich einmal die Bedeutung der jeweiligen Steuerklassen zu Gemüte geführt und verstanden hat.
Das steuerliche Zahlenspiel
In der Steuerklasse I finden sich alleinstehende Arbeitnehmer wieder. Sind sie zudem noch allein erziehend, dann greift in diesem Fall die Steuerklasse II. Bei Paaren mit einem deutlich unterschiedlich hohen Einkommen werden in der Regel die Steuerklassen III und V gewählt. Haben beide Ehepartner ein vergleichbares Einkommen, dann sind beide Partner in der Steuerklasse IV erfasst. Bei Nichtvorlage der Steuerkarte oder einem weiteren Dienstverhältnis gilt die Steuerklasse VI.
Warum muss die Lohnsteuerklasse gewechselt werden
Den einzelnen Steuerklassen werden unterschiedliche Freibeträge zugebilligt. Von daher kann es sich für das eigene Budget von Vorteil erweisen, wenn die Steuerklasse gewechselt wird. Damit kann die monatliche Steuerlast geringer ausfallen und unter Umständen die eigene finanzielle Situation bedeutend entspannen. Besonders nach einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes ergeben sich durchweg monetäre Vorteile, die sich bei der Lohnsteuererklärung durchaus bemerkbar machen. Zudem wird bei Lohnersatzleistungen das jeweilige Nettogehalt zu Grunde gelegt. Auf diese Weise kann im Falle einer Schwangerschaft das Mutterschaftsgeld und bei einer drohenden Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld unter Umständen höher ausfallen.
Wie lässt sich die Lohnsteuerklasse wechseln
Mit dem Eintritt in das Arbeitsleben musste in früheren Zeiten eine Lohnsteuerkarte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Auf dieser wurde die jeweilige Steuerklasse vermerkt, die für den Arbeitgeber bei der Berechnung der jeweiligen Abgaben relevant waren. Heute erhält jeder Bürger eine Steueridentifikationsnummer, die bis an sein Lebensende die Gültigkeit behält. Wer seinen Eintrag ändern wollte, der musste erst beim Arbeitgeber um die Herausgabe der Steuerkarte bitten und anschließend den Eintrag beim Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.
Seit dem Jahr 2012 werden die Änderungen der Lohnsteuermerkmale durch die zuständigen Finanzämter vorgenommen. Ändern sich die Voraussetzungen, so muss unter Umständen ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers gestellt werden, wenn er in eine für ihn günstigere Steuerklasse eingegliedert werden möchte. Generell ist auch hier nur einmal der Wechsel pro Jahr erlaubt, es sei denn, außergewöhnliche Umstände wie der Tod des Ehepartners oder eine drohende Arbeitslosigkeit rechtfertigen einen weiteren Wechsel.