Was tun, wenn die Aufgaben während des Praktikums nicht die sind, die versprochen wurden

5 August, 2012 keine Kommentare »
Was tun, wenn die Aufgaben während des Praktikums nicht die sind, die versprochen wurden

Es ist ein allgemein bekanntes und viel diskutiertes Thema. Wer kennt es nicht? Man möchte gerne seine Qualifikationen ausbauen oder auch nur einen Einblick in eine bestimmte Branche bekommen und ergattert endlich den heiß ersehnten Praktikumsplatz. Voller Elan und Motivation beginnt man das Praktikum und muss dann erfahren, dass man eigentlich nur eine billige Arbeitskraft ist und vom Arbeitgeber ausgenutzt wird. Doch was kann man nun dagegen tun?

Prävention der Ausbeutung

Da man als Praktikant nur kurzzeitig im Unternehmen tätig ist, ist der jeweilige Aufgabenbereich oftmals unklar. Aus diesem Grund sollte man vor Praktikumsbeginn mit dem Arbeitgeber alle offenen Fragen klären und bestenfalls notieren. Daraus formuliert man einen Vertrag, in dem neben dem Tätigkeitsprofil auch Angaben zur Arbeitszeit, Kündigung und der Vergütung stehen sollten. So kann man im Zweifelsfall bei Konflikten auf den Praktikumsvertrag verweisen.

Ansprechpartner bei Problemen

Falls das Praktikum in einem großen Betrieb stattfindet, gibt es oftmals einen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Diese Institutionen können bei jeglichen arbeitsrechtlichen Problemen, vor allem bei Tätigkeiten, die von den vereinbarten abweichen, Auskunft geben und Konflikte gezielt lösen. Wenn es die genannten Institutionen im Betrieb nicht gibt, sollte man den Kontakt zu Kollegen suchen, denen man vertraut.

Wenn alle Versuche wirkungslos bleiben

Falls im Betrieb die Konflikte nicht zu lösen sind und auch keine Einsicht des Arbeitgebers vorhanden ist, hilft nur noch die Kündigung. Wenn das Praktikumsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer enden soll, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Aufhebungsvertrag – Mit dem Arbeitgeber wird ein Vertrag beschlossen, durch den das Praktikumsverhältnis übereinstimmend beendet wird
  • Fristlose Kündigung – Kündigung unter Angabe eines wichtigen Grundes
  • Ordentliche Kündigung – Nur möglich, wenn die Möglichkeit der Kündigung vertraglich vereinbart wurde. Bei Pflichtpraktika ist man an die Studienordnung gebunden und sollte das Vorhaben mit dem zuständigen Studiensekretariat absprechen.

Auch die Politik ist bekümmert

Da ein Praktikum immer häufiger mit dem Begriff Ausbeutung in Zusammenhang gebracht wird, beschäftigt sich auch die Politik mit dem Thema. Laut einem von der WELT ONLINE veröffentlichten Artikel möchte die EU-Kommission die Ausbeutung von Praktikanten stoppen und in naher Zukunft einheitliche Qualitätsstandards erarbeiten, so dass es erst gar nicht dazu kommen kann.

Sollte dennoch ein Praktikum nicht das versprechen, was man erwartet, sollte man sich schnell nach anderen Praktikum Angeboten umsehen und eine der beschriebenen Vorgehensweisen wählen um sich vom Praktikumsplatz lösen zu können und eine andere vielversprechendere Herausforderung suchen, das auch ein vorzeigbares und vorallem auch hilfreiches Praktikumszeugnis mit sich bringt

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