So machen Sie ihre Lohnsteuererklärung für 2012 – das ist zu beachten

23 Januar, 2013 keine Kommentare »
So machen Sie ihre Lohnsteuererklärung für 2012 – das ist zu beachten

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Meist ist die Steuererklärung eine lästige Aufgabe. Aber dennoch lohnt es, diese zu erledigen. Sehr viele Arbeitnehmer erhalten bares Geld zurück. Wer sich nicht zutraut seine eigene Steuererklärung zu machen, findet auf http://www.pointoo.de/tag/Steuerberater.html einen Steuerberater in seiner Nähe. Wer es doch selbst machen möchte, muss eine gewissen Frist beachten, bis wann die Steuererklärung fertig sein muss.

Zu den absetzbaren Faktoren gehören:

Werbungskosten

  • Fahrt zur Arbeit,
  • Arbeitszimmer,
  • Arbeitsmittel,
  • Gewerkschaftsbeitrag,
  • Kosten für Bewerbung oder Fortbildung

Sonderausgaben

  • Versicherungsbeiträge wie Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Kosten des Erststudiums und Unterhalt

und außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten
  • Zahnarzt
  • Brille
  • Pauschbeträge für Körperbehinderung
  • Pflege von Angehörigen
  • Scheidungskosten
  • Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen

Wo sind die Steuerformulare erhältlich?

Die Steuerformulare sind sowohl online unter www.formulare-bfinv.de oder bei den Finanzämtern erhältlich. Rentner und Arbeitnehmer dürfen das Formular per Hand ausfüllen. Abgegeben werden kann die Steuererklärung bequem auf dem Postweg oder an einer zentralen Annahmestelle beim jeweiligen Finanzamt.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Steuerbescheids beim Finanzamt?

  • Im Idealfall dauern die Bescheide etwa sechs bis acht Wochen. Das Finanzamt überweist im Falle einer Rückerstattung das Geld parallel zum Bescheid auf das in der Steuererklärung angegebene Konto aus.

 Abgabefristen 2012 beachten

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist nicht unendlich. Unabhängig davon ob man zur Abgabe verpflichtet ist oder nicht ist eine Abgabefrist zu beachten. Für das Jahr 2012 läuft diese Frist mit 31.05.2013 ab.

Zur Abgabe verpflichtet sind beispielsweise Arbeitnehmer wenn der berufstätige Ehepartner Steuerklasse V oder VI hat, wenn der Lohnsteuerabzug beantragt wurde, wenn Ehepaare die Kombination IV/IV gewählt haben oder eine Lohnersatzleistung wie beispielsweise Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr 2012 bezogen wurde.

Sollte die Steuererklärung 2012 nicht bis spätestens 31.05.2013 beim Finanzamt eingegangen sein, kann das Amt Sanktionen verhängen, beispielsweise mit einem Verspätungszuschlag. Wer es in den fünf Montan nicht schafft seine Steuererklärung abzugeben, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

 

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