Versicherungsschutz bei Studentenjobs – darauf sollte unbedingt geachtet werden

10 März, 2013 keine Kommentare »
Versicherungsschutz bei Studentenjobs – darauf sollte unbedingt geachtet werden

Wenn man ein Studium beginnt, startet damit immer auch ein neuer Lebensabschnitt, der andere Herausforderungen mit sich bringt als der bisherige Alltag. Ein wichtiges Thema – gerade zu Beginn der Studentenzeit – ist die Entscheidung bzw. die Information bezüglich jetzt wichtiger Versicherungen. Die Krankenversicherung stellt dabei einen zentralen Aspekt dar.

Die Pflichtversicherung für Studenten

Die vielleicht wichtigste Information zuerst: Studenten sind grundsätzlich pflichtversichert in der sogenannten GKV, also in der gesetztlichen Krankenversicherung. Hier beträgt der gesetztlich vorgeschriebene Beitragssatz 64,7 EUR pro Monat. Rechnet man die Kosten für die Pflegeversicherung hinzu, die derzeit 13,13 EUR betragen, kommt man auf den monatlichen Gesamtbetrag von 77,90 EUR.

Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn man als Studentin oder Student jünger als 23 Jahre alt ist oder wenn man Kinder hat und letzteres durch die Geburtsurkunde des Kindes beweist. Tritt einer der beiden Fälle ein, zahlt man einen Gesamtbetrag von 76,41 EUR.

Die Grenzen der studentischen Pflichtversicherung

Der Zeitraum, in dem Studierende studentisch pflichtversichert sind, kann durch verschiedene Faktoren enden.

  • Der wichtigste Grund ist die Vollendung des 14. Fachsemesters (Urlaubssemester zählen nicht) bzw.
  • der Ablauf des Semesters, in dem der oder die Studierende 30 Jahre alt wird.

Es gibt verschiedene Ausnahmen von diesen beiden Regeln:

  • wenn die Hochschulreife auf dem zweite Bildungsweg erreicht wurde,
  • wenn das Studium ein Aufbaustudium ist,
  • wenn bestimmte familiäre Geschehnisse den Studienverlauf beeinflusst haben (z.B. eine lange Erkrankung oder eine Behinderung),
  • wenn man bei einem Auswahlverfahren nicht zugelassen worden ist,
  • wenn man die Fachrichtung gewechselt hat, wenn man in Gremien der Hochschule mitarbeitet oder wenn man eine gesetztliche Dienstpflicht zu erfüllen hatte.

Welche Einkommensgrenzen gelten bei Studierenden?

Wenn man Studentin oder Student ist und familienversichert ist (bis zum Ende des 25. Lebensjahres beitragsfrei möglich), sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. So darf das gesamte Einkommen, das ein Studierender erwirtschaftet, zum Beispiel nicht regelmäßig über 375 EUR im Monat liegen bzw. ab 1.1.2013 450€ pro Monat.

Quelle: http://studentenwerk.essen-duisburg.de/pdf/krankenversicherung.pdf

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