Kleingewerbe anmelden

13 Oktober, 2013 keine Kommentare »
Kleingewerbe anmelden

Um sich selbstständig zu machen muss man sich erst einmal einige Fragen selbst beantworten. Bin ich als Unternehmer geeignet? Um diese Frage genau beantworten zu können ,muß man zuerst wissen was man mit einer Selbstständigkeit erreichen will. Einem Unternehmer muß es auch klar sein, das man selbst für das Unternehmen steht und allein die Führung hat und die Verantwortung trägt. Wenn man seine Stärken und Schwächen kennt, kann man auch Fehler beheben und Stärken optimieren. Man muß als Unternehmer sehr belastbar sein und auch in Streßsituationen konzentriert arbeiten können. Selbstkritik ist sehr wichtig um genau herauszuarbeiten für was man geeignet ist, und ob man das richtige Ziel verfolgt.

Eine Gründung für ein Gewerbe beginnt mit einer Idee. Hierzu muss die Idee genau definieren um der Idee eine Grundlage zu geben. Mit einem Businessplan kann man den genauen Nutzen, des Geschäfts herausarbeiten und Kundenwünsche genau ermitteln. Hat man einen genauen Businessplan herausgearbeitet, kann man für Probleme leichter Lösungen finden. Es gibt viele Möglichkeiten ein Gewerbe zu gründen und welche ist die richtige?

Kleingewerbe- eine unternehmerische Tätigkeit, die auf Gewinn ausgerichtet ist

Viele Gewerbebetreibende beginnen mit einem Kleingewerbe, da dies viele Vorteile aufzeigt und es einem Unternehmer die Möglichkeit gibt, mit den Aufgaben vertraut zu werden und so gezielt die Anforderungen stetig zu erhöhen. Ein Kleingewerbe kann man neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ausführen und so das Einkommen und Existenz sicherstellen. Doch muss man auch den Arbeitgeber davon in Kenntniss setzen und eine Genehmigung einholen. Als Kleingewerbebetreibender ist im Gegensatz zum Kaufmann von verschiedenen Regelungen befreit. Eine Alternative hierzu ist nur die Kapitalgesellschaft.
Da ein Kleingewerbebetreibender nicht als Kaufmann gilt, ist für ihn kein Mindestkapital bzw Startkapital notwendig. Er haftet nur mit seinem Privatvermögen. Ein Kleinunternehmer beginnt als alleiniger Inhaber.Die Gründung, die man auf dem Gewerbeamt anmeldet, ist formlos und sehr kostengünstig. Man hat auch die Möglichkeit, einen Phantasienamen zu verwenden, der nicht die Tätigkeit verrät. Ein Kleinunternehmen kann man auch vererben.

Steuerliche Pflichten

Ein Inhaber der ein Kleinunternehmen führt, hat die Pflicht die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Das heißt um etwas beim Finanzamt geltend machen zu können, braucht man Rechnungen. Auch die Einnahmen muss man mit Rechnungen belegen können.
Das Finanzamt gibt einem Kleinunternehmer eine Einkommensteuer- Identifikationsnummer, die auf jedem Beleg stehen muss. Auch muss die Mehrwertsteuer genau ausgewiesen werden.
Als Kleingewerbebetreibender muss man neben Einkommensteuer auch Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen. Jedoch hat man auch einen Freibetrag von 24.500€ jährlich. Auch eine Umsatzsteuer wird am Jahresende fällig. Doch sind Inhaber von Kleinunternehmen nicht sozialversicherungspflichtig. Nimmt man jedoch weniger als 17.500€ jährlich ein, so ist nur eine Steuererklärung zu machen.

Buchführung bei Kleinunternehmen

Als Kleingewerbebetreibender macht man eine einfache Buchführung. Man rechnet nur Einnahmen und Ausgaben gegen, so ermittelt man den Gewinn und die Überschussrechnungist fertig. Erst nach einem Umsatz von über 500.000€ oder einem Gewinn von über 50.000€ muss man darüberhinaus auch eine Bilanz vorlegen.

Was ist ein Kaufmann?

Ein Kaufmann ist jeder der ein Handelsgewerbe betreibt wozu jedes Gewerbe gehört. Es muss jedoch ein bestimmter Umsatz , bzw. Gewinn erwirtschaftet werden. Anlagen und Betriebsvermögen können einen Nichtkaufmann zum Kaufmann verpflichten. Die Anzahl sowie Qualifizierungen der Mitarbeiter spielen auch hier eine sehr große Rolle.

Hinzu kommt, dass ein Kaufmann über eine doppelte Buchführung vorweisen muss. Die Inanspruchnahme eines Kredits sowie die Durchführung von einem Wechsel zeichnen einen Kaufmann oder ein kaufmännisches Unternehmen aus und sind charakteristisch für diese.

Ist auch eine gewisse Größe des Gewerbes erfüllt, wird aus einem Kleinunternehmer ein Gewerbe und man erfüllt den Status des Kaufmanns. Als Kaufmann muss man sich in ein Handelsregister eingetragen.

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