Meister Bafög – wann hat man einen Anspruch, wie hoch ist die Unterstützung und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten

17 September, 2012 keine Kommentare »
Meister Bafög – wann hat man einen Anspruch, wie hoch ist die Unterstützung und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ( AFBG) auch “ Meister Bafög“ genannt beinhaltet einen Rechtsanspruch zur Förderung von Meisterkursen oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluß vorbereitenden Lehrgängen. Es unterstützt den Ausbau der beruflichen Qualifizierung und fördert damit die Motivation zur Fortbildung des Fachkräftenachwuchses.

Wie und Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die Förderung des Meister Bafög beginnt frühestens mit Beginn der Maßnahme bzw. im Monat der Antragsstellung. Eine Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Daher sollte der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Behörde, wie zum Beispiel bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung, eingereicht werden.

Einen Anspruch auf das Meister Bafög haben Handwerker und Fachkräfte die über eine anerkannte Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie der Handwerksverordnung (HwO) oder einem vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Gefördert werden Antragsteller die bis zur Antragstellung über keine berufliche Qualifikation verfügen die dem angestrebten Fortbildungsabschluß gleichwertig ist. ( zum Beispiel: Hochschulabschluss)

In welcher Höhe werden Leistungen gezahlt?

Die bewilligten Leistungen werden in zwei Anteile berechnet. Einer ergibt sich aus dem Zuschuss und der Zweite wird über das Darlehen finanziert. Die Höhe variiert nach den familiären Verhältnissen.

So erhält z.B.

  • ein Alleinstehender Teilnehmer ohne Kinder 697 Euro,
  • während ein Verheirateter Teilnehmer mit zwei Kindern bis zu 1332 Euro erhält.
  • Bei entstehenden Kosten für die Anfertigung von Prüfungstücken kann ein Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von max.1534 Euro gewährt werden.

Die genaue Berechnung erfolgt in den jeweiligen kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung.

Die gewährten Darlehen sind bis zu einer Zeit von zwei Jahren( längstens sechs Jahren) nach ablegen der Prüfung Zins- und Tilgungfrei.

Wie muss das Darlehen zurück gezahlt werden?

Das Darlehen ist mit Ende der Maßnahme und der Ruhezeit von zwei Jahren ( längstens sechs Jahre) innerhalb von zehn Jahren zurück zu zahlen. es besteht die Möglichkeit es in Teilraten zu vollen 500 Euro oder in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.

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